Vermächtnis
Mit einem testamentarischen Vermächtnis zu Gunsten unserer Stiftung St. Marien können Sie sicherstellen, dass ein Teil Ihres Vermögens über Ihren Tod hinaus den nachfolgenden Generationen der Kirchengemeinde St. Marien zugute kommt. In der Regel empfiehlt sich hierfür die Form der Zustiftung, auch möglicherweise mit einer Zweckbindung. Weitergehende Gestaltungsfragen sollten Sie mit Ihrem Rechts- und Steuerberater klären.