Zustiftung
Zustiftungen erhöhen das Grundstockkapital einer Stiftung. Sie werden verantwortungsvoll angelegt und bleiben der Stiftung für alle Zeiten erhalten. Die aus diesem Grundstockkapital jedes Jahr erneut erwirtschafteten Zinsen ermöglichen es, Projekte der Gemeinde kontinuierlich zu fördern, und geben ihr so Planungssicherheit. Zustiftungen müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden, z.B. auf dem Überweisungsträger im Feld "Verwendungszweck".