Zweckgebundene Zuwendung
Wenn Sie sich mit einem der drei dauerhaften Aufgabenfelder unserer Stiftung enger verbunden fühlen, haben Sie die Möglichkeit einer zweckgebundenen Zuwendung.
Wenn Sie eine zweckgebundene Zustiftung wünschen, vermerken Sie auf dem Überweisungsträger im Feld "Verwendungszweck" ausdrücklich den Begriff "Zustiftung" und Ihre persönliche Zweckbestimmung. Da hierfür ein gesonderter Fonds angelegt wird, sollte die Zustiftung mindestens 10.000 Euro betragen.
Mit der zweckgebundenen Spende können Sie auch Ihre Spende einem bestimmten Zweck zuführen. Dieser ist auf dem Überweisungsträger im Feld "Verwendungszweck" zu vermerken.