Freie Zuwendung
Sie können Ihre Zuwendung - ob Zustiftung oder Spende - der Verwendungsentscheidung des Stiftungskuratoriums überlassen, das sich laufend mit dem Kirchenvorstand über den momentanen Bedarf der Gemeinde abstimmt. So fließt Ihre Gabe als Spende in voller Höhe, als Zustiftung in der Form alljährlicher Zinserträge der Gemeinde zu.